
Häufig gestellte Fragen
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Nein, denn in Deutschland besteht die Grundversorgungspflicht, welche durch § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgegeben ist. Somit können Energiekunden unbesorgt einen Anbieterwechsel vornehmen.
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Unser Service ist erfolgsabhängig. Ein Honorar wird also nur im Erfolgsfall fällig, sodass für Sie durch die Zusammenarbeit mit uns keinerlei Risiko entsteht. Zudem werden wir von dem Versorger bezahlt.
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Nein, im Gegensatz zu Vertretern einzelner Versorger sind wir ein völlig unabhängiger Energiemakler. Wir haben eine Vielzahl an Energieunternehmen im Bestand und beraten Sie frei und objektiv.
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Wir arbeiten ausschließlich mit seriösen und rechtlich geprüften Energiekonzernen und großen Stadtwerken zusammen.
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Sie müssen uns lediglich Ihren Zählerstand zum Wechseltermin übermitteln. Den Rest erledigt Energie-Service Ortenau für Sie.
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Nein, denn Strom und Gas sind Produkte mit einheitlicher Qualität. Sie erhalten also garantierte Produktqualität zu besonders günstigen Preisen.
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Für einen Stromanbieterwechsel benötigen Sie weder einen neuen Zähler, noch sind dafür irgendwelche Umbaumaßnahmen daran erforderlich.
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Ja, selbstverständlich sind wir auch nach dem Wechsel jederzeit für Sie da. Wir haben Ihren Vertragsablauf im Blick und nehmen automatisch wieder Kontakt auf, sobald die Möglichkeit besteht, die Energieversorgung wieder anzupassen.
Sie haben weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter!